Motorrad
Führerscheinklassen
Bei der Motorrad - Ausbildung weist die H.A.N.S.E. Fahrschule eine besondere Kompetenz auf
In der Ausbildung zum Motorradfahrer kommt es uns darauf an, dass ihr sichere Fahrer werdet! Das erreichen wir durch Perfektionierung der Grundfahraufgaben nach unserem Motto: ansehen, selber machen, besser machen! see one, do one, do it better!
Für die Praxis halten wir eine Reihe von Leichtlernmotorräder mit ABS für euch bereit.
Bike to Bike Ausbildung. Profitiert von über 15 Jahren Fahrerfahrung (als Tour-Guide und auf der Rennstrecke), mehreren durchgeführten Trainings und überdurchschnittlichen Erfolgen in den Prüfungen!
Wir bieten auch regelmäßige Sicherheits- und Kurventrainings an, in denen ihr eure Fahrtechnik verbessern könnt.
Für die Motorradausbildung steht euch eine Auswahl an geeigneter Schutzkleidung von Kopf bis Fuß kostenlos zur Verfügung. Wenn ihr sonst noch Fragen habt, kommt uns doch einfach mal besuchen oder schreibt uns eine E-Mail.
Na dann viel Spaß bei eurer Ausbildung!
Führerschein – Klasse – A2 und A (Motorradführerschein)
Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen:
Klasse A2
Mindestalter:
- 18 Jahre
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
- Direkteinstieg ab 24 Jahren für Krafträder
- bei zweijährigem Vorbesitz von A2 ist Einstieg ab 20 Jahren möglich
- dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 21 Jahren möglich
- Kraftrad über 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, über 35kW Motorleistung und Leistungsgewicht von mehr als 50ccm
Führerschein – Klasse – AM und A1 (Mopedführerschein)
Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen:
Klasse AM
Mindestalter:
- 15 Jahre, nur in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
- 16 Jahre
- Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm
- Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.