|
2. Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen
über 850 €
Wird der Kreditantrag von einer Person gestellt,
sind 850 € die Voraus-
setzung. Wird
der Kredit zu zweit beantragt, müssen beide Kreditantrag-
steller gemeinsam 1.000 € monatliches
Netto-Einkommen aus Lohn
oder Gehalt zur Verfügung haben.
Einnahmen, die angerechnet werden können:
Gesetzliche Rente, Erträge
aus nebenberuflicher Tätigkeit (Minijob), Mieteinnahmen
(nicht aus Unter-
miete), Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen,
Berufsunfähig-
keits-/ Behindertenrente.
Nicht angerechnet werden: Weihnachts-,
Urlaubsgeld und Sonder-
zahlungen, staatliche Zuschüsse/Leistungen
(z. B. Kindergeld, Wohnzu-
schuss, Waisenrente, Bafög, Arbeitslosengeld),
Auszahlungen vom
Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen
von Fami-
lienangehörigen, Alimente.
|