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Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen:
Leichtkrafträder unter
50 ccm bis 125 ccm
und einer Leistung
von maximal 11 kW
Für Kraftfahrer unter
18 Jahre gilt eine maximale mögliche
Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h
Alter für den Erwerb der Führerscheinklasse
A1
das vollendete 16. Lebensjahr
Einschluß:
Klasse M
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