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Die Führerscheinausbildung bezieht sich auf die Inhalte
der Führerscheinklasse B.
Selbstständig, ohne Begleitung - einer der mit beantragten
Personen - darf ein PKW erst
ab dem 18. Lebensjahr vom Führerscheinbesitzer gefahren
werden.
Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3500 kg
mit Anhänger bis zu einem
zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg
bis 8 Sitzplätzen außer
Führersitz
bzw. Kombination von Kraftfahrzeug
Klasse B und Anhänger bei dem zusammen
3500 kg nicht überschritten
werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers
kleiner ist als die Leermasse des ziehenden Kraftfahrzeuges.
Alter für den Erwerb der Führerscheinklasse
B
ab dem 17. Lebensjahr
Beginn der Ausbildung mit 16 1/2 Lebensjahren
Erhalt des Führerscheins ab dem 17. Lebensjahr
und Fahren in Begleitung bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahr
Bemerkung:
Grundlage für alle anderen Kraftwagenklassen
( Führerscheinklassen ):
Klasse
BE, Klasse C, Klasse CE, Klasse C1, Klasse C1E,
Klasse D, Klasse DE , Klasse D1,
Klasse D1E, Klasse T
Einschluß:
Klasse L und Klasse M
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